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Bilanz : Wintersession 2020

18. Dezember 2020 – 30. November – 18. Dezember 2020 : einem schwierigen Kontext, aber mit vollem Einsatz für das Wallis und die Schweiz.

Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen des Bundesrechts

Familien

Die Beihilfe für die Mutter kann um 56 Tage verlängert werden, wenn das Kind unmittelbar nach der Geburt in ein Krankenhaus eingeliefert wird.

COVID-19

Die Laufzeit von COVID-19-Überbrückungskredite wird (endlich) von 5 auf 8 Jahre verlängert, eine notwendige Verlängerung und eine Erleichterung für viele KMU.

Die Unterstützung für Unternehmen wird ausgeweitet, um die zweite Welle zu bewältigen, insbesondere für den Tourismus, das Hotel- und Gaststättengewerbe und den Kulturbereich. Die Härtefallhilfe für besonders betroffene Sektoren wird auf CHF 2,5 Milliarden aufgestockt, wovon CHF 1,9 Milliarden vom Bund getragen werden.

Budget

Die im Rahmen der Krise geleistete Hilfe wirkt sich auf den Bundeshaushalt aus, der ein Defizit von CHF 6,6 Milliarden aufweist. Eine notwendige und tragbare kollektive Anstrengung. Gute Nachrichten für die Landwirte: Die Direktzahlungen werden nicht gekürzt.

Internationale Sicherheit

Die internationale Rechtshilfe in Strafsachen steht nun auch internationalen Gerichten und nicht nur Staaten offen.

Ein Abkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen mit Indonesien wird angenommen: eine notwendige Ergänzung des Freihandelsabkommens mit diesem Land (Volksabstimmung im März 2021).

Das Schengener Informationssystem (SIS) wird angepasst, um die Sicherheit zu erhöhen, insbesondere im Kampf gegen den Terrorismus.

Ehe für alle

Die Ehe für alle wurde von beiden Kammern in ihrer weitestgehenden Version angenommen, die unter anderem Adoption und Fortpflanzungsmedizin für gleichgeschlechtliche Paare vorsieht: Das Referendum ist bereits angekündigt, und das Volk wird voraussichtlich Ende 2021 darüber abstimmen.

Erbrecht

Ehegatten erhalten etwas mehr Spielraum, um sich gegenseitig zu begünstigen. Das Parlament hat den (schlechten) Vorschlag gestrichen, eine steuerpflichtige Verpflichtung zur Unterstützung von Kindern zugunsten des “Lebenspartners” des Verstorbenen einzuführen.

 

 

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