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Interpellation : Das Recht jedes Elternteils auf Informationen über seine Kinder gewährleisten

Ich bitte den Bundesrat, folgende Frage zu beantworten: Bei einem Konflikt zwischen den Eltern im Rahmen einer Trennung oder Scheidung ist nicht mehr gewährleistet, dass der Elternteil, dem die Obhut zusteht, dem andern Elternteil wichtige Informationen zukommen lässt. Letzterer erhält also womöglich nicht mehr die sein Kind betreffenden Informationen, auf die er Anspruch hat, etwa zu schulischen oder medizinischen Fragen. Zuweilen weiss er nicht einmal, wer die Fachkräfte sind, die an der Betreuung des Kindes beteiligt sind. Das heizt den bestehenden Konflikt nur noch weiter an. Sollte nicht Artikel 275a Absatz 2 ZGB dahingehend ergänzt werden, dass diese Fachkräfte dazu verpflichtet werden, beiden Elternteilen alle wichtigen Informationen über den Zustand und die Entwicklung des Kindes zukommen zu lassen?

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